Beratung von Patienten und Angehörigen
Beratung ist grundsätzlicher Bestandteil logopädischer Arbeit. Eine Logopädin berät Eltern und/oder nahe Angehörige des Patienten aber auch Erzieher, Pflegepersonal oder andere Kontaktpersonen in Hinblick auf Sprachentwicklung, Sprachförderung, mögliche Risikofaktoren der sprachlichen Entwicklung sowie die Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie.
Logopädische Beratung verfolgt grundlegend folgende Ziele:
Eltern so früh wie möglich darin zu unterstützen den Spracherwerb ihrer Kinder so zu fördern, dass keine Spracherwerbsprobleme entstehen.
Erwachsene werden Grundlegend über das Störungsbild und deren Entstehung aufgeklärt. Möglichkeiten zur Erhaltung der Lebensqualität werden besprochen.
während der logopädischen Therapie werden kontinuierlich Beratungsleistungen erbracht.
Eltern und Betroffene werden über den Entwicklungsstand auf dem Laufenden gehalten und die angestrebten Therapieziele werden besprochen und vermittelt.
Dies erhöht nachweislich die Effektivität der Therapie. Die Beratung kann sowohl nach der Therapie im Gespräch oder am Telefon als auch in bestimmten Fällen parallel über das Zuschauen der Therapie erfolgen.
Erstgespräch
Die Anamnese ist eine professionelle Erfragung von potenziell medizinisch relevanten Informationen.
Je nach Störungsbild wird die Sprachentwicklung, das berufliche/ schulische und soziale Umfeld sowie die Krankheitsgeschichte durch unsere Therapeuten erfragt.
Dies findet bei Ihrem ersten Termin mit uns statt und dient neben der Diagnsotik einen Hauptbestandteil zur weiteren Therapielanung
Wr führen das Anamnesegespräch bei Ihrem ersten Termin bei uns durch. Es findet in Anwesenheit des Patienten und den Eltern/ Erziehungsberechtigten oder ggf. Bsgleitpersonen statt. Zudem erhalten Sie hier ebenfalls unsere Therapievereinbarung für die logopädische Behandlung in unserer Praxis.
Fundierte Befunderhebung & Standardisierte Testverfahren
Diagnose ist nach allgemeinem Verständnis die Feststellung oder Bestimmung einer Krankheit.
Eine Diagnose entsteht durch die zusammenfassende Gesamtschau und Beurteilung der erhobenen Befunde aus z.B. standardisierten Testverfahren, Anamnesegesprächen oder von anderen Fachärzten.
Die Ergebnisse der Testverfahren sowie eine Diagnosestellung stellt eine Voraussetzung für eine llogopädische Behandlung dar und wird immer mit dem Patienten besprochen und in die weitere Therapieplanung einbezogen.
Therapieplanung und -velauf
Nach der Druchfrührung des Anamnesegespräches und der Diagnosestellung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Therapieplan.
Wir setzen Ihre persönlichen Ziele fest und besprechen Möglichkeiten und erarbeiten Selbsthilfe-Strategien um diese zu erreichen.
Die Therapiedauer liegt i.d.R. bei 45 Miunten und findet wöchentlich regelmäßig zu einem festen Termin statt. Die laufende Therapie bei Kindern erfolgt ohne die Anwesenheit der Eltern/Erziehungsberechtigten. Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von der aktiven Teilnahme der Patientin/ des Patienten ab. Daher ist es wichtig die vereinbarten Termine zuverlässig und regelmäßig wahrzunehmen.
Zur Therapie mit Ihnen/ ihrem Kind gehört die Dokumentation der Inhalte, die Vor- und Nachbereitung von Inhalten und des Arbeitsplatzes sowie Angehörigenberatung/ Elterngespräche. Bei Bedarf führen wir auf Ihren Wunsch hin auch Gespräche mit Ärzten/ Erzieherinnen/ Lehrerinnen, Pflegepersonal oder anderen Therapeuten. Diese gelten als Therapiezeit und werden über die laufende Verordnung mit abgerechnet.
Möchten Sie einen Termin zur logopädiichen Therapie in unserer Praxis vereinbaren?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause!
Patienten die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht in die Praxis kommen können bieten wir die Möglichkeit eines Hausbesuches in der Umgebung an.
Wenn der Arzt die Heilmittelverordnung für die Therapie als Hausbesuch ausgestellt hat, erfolgt die Behandlung dann beim Patienten vor Ort: Zu Hause oder in Pflege- und Fördereinrichtungen.
Besonders bei älteren Patienten können logopädische Maßnahmen als Hausbesuch sinnvoll sein, aber auch für Kinder mit schweren Entwicklungsstörungen oder körperlichen Einschränkungen besteht die Möglichkeit, einen Hausbesuch verordnet zu bekommen.
Ein Hausbesuch ist also im Prinzip immer dann möglich, wenn er als medizinisch notwendig erkannt wird. Diese Einschätzung obliegt Ihrem behandelnden Arzt. In der Regel wird dieser einen Hausbesuch anordnen, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, bei der es dem Patienten gar nicht oder nur mit hohem Mehraufwand möglich ist, in eine unserer Praxen zu kommen.
Für Kinder und Jugendliche gilt meistens Ähnliches. Bei Ihnen ist ein Hausbesuch oftmals an einen so genannten I-Status (Integrationsstatus) geknüpft. Dieser gesonderte Status wird immer dann gegeben, wenn ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat. Das könnte eine geistige oder körperliche Behinderung sein oder eine starke Entwicklungsstörung.
Therapien als Hausbesuch können auch bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, die ganztägig in einer Einrichtung betreut werden. Dieses ist allerdings nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Krankenkasse möglich – eine Verordnung für einen Hausbesuch kann dann entfallen.