Als Privatpatient besteht eine Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung durch ihre Erstattungsstelle (z.B. Krankenversicherung).
Die Vergütungssätze richten sich nach Abrechnung der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) im 2,0 fachen Steigerungssatz der gemittelten Leistungsvergütung der gesetzlichen Krankenkassen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Vergütungssätze höher sind als die aktuellen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine logopädische Behandlung.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits im Vorfeld zu erkundigen, inwieweit die Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung abgesichert ist.