Rund ums Rezept

SO KOMMEN SIE IN DIE LOGOPÄDIE

ALLES RUND UM IHR LOGOPÄDIEREZEPT


Ihr behandelnder Arzt kann ihnen bei Bedarf ein Rezept für die Logopädie verschreiben.
Anschließend vereinbaren Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin mit uns.
Bei entsprechender Verordnung besuchen wir sie auch gerne zu Hause!

Ärzte, welche Logopädie verordnen können sein:
  • Allgemeinarzt
  • HNO-Arzt
  • Kinderarzt
  • Phoniater
  • Neurologe
  • Kieferorthopäde

KOSTENÜBERNAHME

Privatpatienten/ Selbstzahler:

Als Privatpatient besteht eine Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung durch ihre Erstattungsstelle (z.B. Krankenversicherung).
  
Die Vergütungssätze richten sich nach Abrechnung der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) im 2,0 fachen Steigerungssatz der gemittelten Leistungsvergütung der gesetzlichen Krankenkassen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Vergütungssätze höher sind als die aktuellen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine logopädische Behandlung.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits im Vorfeld zu erkundigen, inwieweit die Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung abgesichert ist.
Gesetzliche Krankenkassen:

Bei ärztlicher Verordnung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass Patienten ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für die erbrachten Therapien leisten müssen.
Diese Zuzahlung setzt sich aus 10€ Verordnungsgebühr und 10% des Rezeptwertes zusammen (ca. 50-70 €). Bei der Berechnung des Rezeptwertes werden ggf. die Kosten für Hausbesuche sowie die Therapiedauer einbezogen.

Grundsätzlich befreit von der Zuzahlung und der Verordnungsgebühr sind nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Erwachsene mit einer „Zuzahlungsbefreiung“ von der Krankenkasse.


THERAPIEVEREINBARUNGEN & VERGÜTUNGSSÄTZE

Unserer Vergütungssätze sowie die Therapievereinbarungen für die logopädische Behandlung in unserer Praxis finden Sie zum Download hier:
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